Beim Kauf einer Immobilie sind viele Faktoren zu beachten. Ein wichtiger Posten bei der Finanzierung ist dabei die Grunderwerbssteuer. Dieser beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Dadurch kann sie je nach Wert der Immobilie einen hohen Betrag aufweisen. Käufer nutzen hierbei eine ursprünglich gut gemeinte Gesetzeslage aus, um diese Kosten zu umgehen. Dabei kommen die sogenannten Share Deals zustande.
Was sind Share Deals?
Durch den Erwerb von Aktien, GmbH-Anteile sowie Geschäftsanteile erwirbst du Anteile einer Firma. Ebenso kannst du gesellschaftsrechtliche Beteiligungen erwerben. Dies nennt man Anteilskauf oder auf Deutsch Share Deal. Dieser wird in vielen Situationen bevorzugt, da er oft in diversen Jurisdiktionen steuerlich begünstigt wird.

Wie funktioniert dies bei Immobilien?
Share Deals lassen sich auch auf den Immobilienkauf übertragen. Dabei wird die Immobilie einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel einer AG zugeordnet. Der potenzielle Käufer der Immobilie erwirbt nun Anteile der AG. Diese Anteile betragen 94,9%. Ihm gehört damit quasi die Kapitalgesellschaft und somit auch die Immobilie. Der Ursprüngliche Besitzer behält einen Anteile von 5,1% für die nächsten 5 Jahre. Danach kann er diese auch an den Käufer weiterverkaufen.
Somit wurde eine Immobilie komplett verkauft ohne, dass der Staat eine Grunderwerbssteuer erhält. Ebenso ändert sich nichts im Grundbuch der Immobilie, da als Besitzer die Kapitalgesellschaft eingetragen ist.
Wie steht die Politik dazu?
Fraglich ist natürlich wie legal dieser Vorgehensweise ist. Ganz klar handelt es sich dabei um ein steuerliches Schlupfloch. Die Bundesregierung plant daher eine Verschärfung der Gesetzestexte.
Dabei stehen Diskussionen über die Länger der Haltedauer sowie der Höhe der Anteile im Raum.
Bisher übte die Politik sowie die Öffentlichkeit Druck auf den Käufer von Share Deals mit großer Ersparnis der Grunderwerbssteuer aus. Ein prominentes Beispiel ist dabei der Kauf des Sony Centers in Berlin.
Der moralische Druck auf den Käufer wurde dabei so groß, dass er die 66 Millionen Euro Grunderwerbssteuern freiwillig nachzahlte.
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