Welche Steuerklasse habe ich?

Steuerklassen

Als Arbeitnehmer musst du beim Finanzamt gemeldet sein. Dadurch wirst du einer von sechs Steuerklassen oder auch Lohnsteuerklassen zugeordnet. Diese bestimmt wie viel Lohnsteuer du zahlen musst. Die Kriterien welcher Steuerklasse zu zugeordnet wirst sind dein Familienstand, Höhe deines Einkommens und ob es sich bei der Beschäftigung um einen Zweit- oder Nebenjob handelt.

Wofür Steuerklassen

In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet die Lohnsteuer vom Bruttoverdienst ihres Arbeitnehmers abzuziehen und diese an das Finanzamt zu überführen. Dies nennt man Lohnsteuervorauszahlungen. Vereinfacht wird dieses Verfahren durch die Zuordnung der Arbeitnehmer in eine Steuerklasse. In den Lohnsteuervorauszahlungen sind die unterschiedlichen Einkommens- und Freibeträge sowie die im Steuerrecht geregelten Pauschalen bereits berücksichtigt.

Wie und wo erfährst du deine Steuerklasse?

Der einfachste Weg die deine persönliche Steuerklasse zu finden führt zu deiner Gehaltsabrechnung. Die Lohnsteuerklasse muss auf jeder Lohnabrechnung, die dir dein Arbeitgeber übermittelt vermerkt sein.

Warum Freibeträge für Steuerklassen

Um die Besteuerung in Deutschland fairer zu gestalten wurden die Freibeträge eingeführt. Je nach familiärer Situation muss der Steuerzahler eine andere Last tragen. Die Freibeträge bilden hierfür die Grundlage.

Je nach Steuerklasse verändert sich auch der Jahresfreibetrag. Möglich ist der Wechsel in eine andere Steuerklasse um den Betrag optimaler zu gestalten. Jede Steuerklasse enthält unterschiedliche Freibeträge. Der Jahresfreibetrag ist dabei die Summe der unterschiedlichen Freibeträge der einzelnen Lohnsteuerklassen.

Die Steuerklassen im Überblick

Hier hast du alle Steuerklassen schnell und übersichtlich gegenübergestellt.

  • Steuerklasse I: Ledige
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende und getrennt Lebende
  • Steuerklasse III: Verheiratete in Kombination mit Steuerklasse V
  • Steuerklasse IV: Ehepaare, die beide Klasse IV wählen
  • Steuerklasse V: Eheleute in Kombination mit Steuerklasse III
  • Steuerklasse VI: Berufstätige mit mehreren Arbeitsverhältnissen

Im Folgenden gehen wir etwas spezifischer in die einzelnen Lohnsteuerklassen ein.

Steuerklasse I: Ledige

Zu dieser Steuerklasse zählen alle unverheirateten Arbeitnehmer. Ebenso zählen Arbeitnehmer, deren Partner sich im Ausland befinden zur Lohnsteuerklasse I.
Verwitwete nach Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Ehepartners bekommen auch die Steuerklasse I zugeordnet.
In dieser Steuerklasse gibt es keine Möglichkeit eine andere Klasse zu wählen, welche bessere Konditionen anbietet.

Steuerklasse II: Alleinerziehende und getrennt Lebende

Eigentlich gehören Alleinstehende zur Steuerklassen I. Zur Entlastung dieser Arbeitnehmer billigt der Staat jedoch einen höheren Freibetrag.

Durch diese Regelung können alleinstehende Berufstätige mit Kindern in Steuerklasse II wechseln. Hierdurch können sie einen Entlastungsbetrag in Höhe von knapp 2.000 Euro pro Jahr bekommen. Dies gilt ab dem ersten Kind. Weiter 240 Euro rechnet man für jedes weitere Kind dazu.
Für das anerkennen der Steuerklasse 2 ist der Kindergeldbezug Pflicht. Außerdem, dass mindestens ein Kind im gleichen Haushalt wie der Alleinerziehende lebt.

Steuerklasse III: Verheiratete in Kombination mit Steuerklasse V

Diese Steuerklasse charakterisiert sich durch geringe Abzüge. Die Klasse III kannst du nur in Kombination mit der Steuerklasse V beziehen. Das bedeutet, dass einer der Ehepartner Steuerklasse III und der andere V bezieht. Die niedrigen Abzüge aus der Klasse III gleichen somit die hohen Abzüge aus der Klasse V aus.

Diese Möglichkeit der Kombination geht mit einem Steuervorteil für Paare einher. Gerade wenn deren Einkommen eine hohe Differenz aufweisen. Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen bezieht die ungünstige Steuerklasse V mit hohen Abgaben.

Das höhere Einkommen des anderen Partners ist wiederum in der Steuerklasse III nur gering besteuert. Somit bleibt dem Paar in Summe ein höherer Nettobetrag. In der Regel wählt man diese Kombination , wenn der/die besserverdienende Partner/in ca. 60% des Familieneinkommens stemmt.

Steuerklasse IV: Ehepaare, die beide Klasse IV beziehen – Ehegattensplitting

Steuerklasse IV bildet die Alternative zur zuvor beschriebenen Kombination aus den Klassen III und V.
Hierbei beziehen beide Partner die Lohnsteuerklasse IV. Das macht Sinn, wenn die Ehepartner ungefähr das gleiche Einkommen erzielen. Dadurch tragen beide Partner eine gleich hoche Steuerlast.

Zusätzlich kennzeichnet sich Steuerklasse IV durch das Ehegattensplitting.
Hierbei bildet man die Summe aus dem Gesamteinkommen der Partner und teilt diese in zwei gleiche Hälften geteilt. Aus den Hälften berechnet man die Steuerhöhe. Diese verdoppelt man anschließend un hat somit die gesamte Steuerlast für das Ehepaar. Häufig kann durch diese Auslegung ein Steuervorteil entstehen.

Steuerklasse V: Eheleute in Kombination mit Steuerklasse III

Im Punkt zur Steuerklasse III haben wir die Klasse V bereits erläutert. Es ist nur möglich beide Steuerklassen als Ehepartner gemeinsam zu beziehen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wählt in der Regel die Klasse V. Eine Steuererklärung ist bei dieser Kombination unumgänglich. Der Partner der weniger als 40% zu dem gesamten Familieneinkommen beiträgt, sollte Klasse 5 wählen.

Steuerklasse VI: Berufstätige mit mehreren Arbeitsverhältnissen

Nun kommen wir zur letzten Steuerklasse. Diese Klasse gilt es in der Regel zu vermeiden, denn sie ist die mit Abstand stärkste besteuertste Klasse. Ebenso gibt es keine Freibeträge.
Jedoch ist sie nur relevant, wenn du mehr als 2 Jobs zur gleichen Zeit ausführst. Der zweite Job ist dabei mit Steuerklasse 6 besteuert. Sollte sich der Zweitjob nicht umgehen lassen, achte darauf den Job mit geringerem verdienst die Steuerklasse 6 zuzuordnen.

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Bildnachweise: https://pixabay.com/de/photos/geld-euro-jeans-hosentasche-2519066/

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