Warum auch Studenten bei ihrem Minijob Rentenbeiträge zahlen sollten

Ein Formular ausfüllen und prompt keine Rentenbeiträge und somit weniger Abgaben zahlen: Was sich im ersten Moment wie ein großer Vorteil anhört, wird einem später zum Verhängnis. Aber warum macht es einen so großen Unterschied, wann man anfängt in die Rentenkasse einzuzahlen?

Als Student ist man über jeden Euro froh den man in der Tasche hat. Warum sollte man also
mehr Abgaben zahlen als nötig? Die Verlockung ist groß beim Unterschreiben des
Arbeitsvertrags vom neuen Minijob auch den Antrag auf Befreiung von der
Rentenversicherungspflicht (Antrag) auszufüllen. Was Du dabei zur Studentenzeit spart,
wirst Du im Rentenalter jedoch schmerzlich vermissen. Warum das so ist, zeigt sich bei
einem genaueren Blick auf die Rentenformel:

Der entscheidende Part dabei ist die Summe der persönlichen Entgeltpunkte (SEp). Die errechnet sich nämlich aus den Rentenpunkten multipliziert mit den Arbeitsjahren. Die Rentenpunkte wiederum ergeben sich aus dem persönlichen Gehalt im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Klingt kompliziert, bedeutet aber konkret: Verdienst Du beispielsweise genauso viel wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhälst Du einen Rentenpunkt. Ist es nur halb so viel, bekommst Du 0,5 Rentenpunkte. Die SEp ergeben sich dann, wenn man Du Deine Durchschnittlichen Rentenpunkte mit der Gesamtzahl der gearbeiteten Jahre multipliziert. Wer in Mathe aufgepasst hat merkt schnell: Multiplizieren lohnt sich! Selbst wenn es nur 0,2 Rentenpunkte sein sollten, die Du mit Deinem Minijob erhältst, spielt am Ende die Summe der gearbeiteten Jahre eine entscheidende Rolle. Ein Beispiel:

Du hast während Deines Studiums von 20-25 einen Minijob gehabt und bist danach in einen Fulltimejob übergegangen, in dem Du gut verdient hast. Im Laufe deiner 47 Arbeitsjahre hast Du deswegen durchschnittlich 1,4 Rentenpunkte gesammelt. Da Du weder Früh- noch Spätrentner bist, liegt Dein Zugangsfaktor (ZF) bei 1. Du bekommst eine gewöhnliche Altersrente, also ist Dein Rentenartenfaktor (RaF) ebenso 1. Der aktuelle Rentenwert (aRw) wird jährlich von der Bundesregierung geprüft und nach Bedarf angepasst. Aktuell liegt er in den alten Bundesländern bei 33,05€, in den neuen bei 31,89€ (Link). Wir nehmen an, dass Du aus den alten Bundesländern kommst. Daraus ergibt sich:

1,4 x 47 x 1 x 1 x 33,05 = 2.174,69€

Hättest Du Deinen Minijob nicht anrechnen lassen, würden Deine Rentenpunkte durchschnittlich ein wenig höher liegen, da die niedrigeren Rentenpunkte aus dem Minijob nicht in die durchschnittliche Berechnung geflossen sind. Sagen wir also deine Rentenpunkte lägen bei 1,5, Deine Arbeitsjahre aber nur bei 42. An ZF, RaF und aRw ändern sich nichts.

1,5 x 42 x 1 x 1 x 33,05 = 2.082,15€

Dir fehlen im Rentenalter monatlich ganze 92,54€. Der Beitrag, den Du in die Rentenkasse einzahlen müsstest, liegt gerademal bei 3,9%. Die restlichen 15% werden vom Arbeitgeber übernommen (Achtung bei Minijobs in Privathaushalten: Hier zahlst Du 13,9% und dein Arbeitgeber 5%). Du „sparst“ also jetzt bei einem Minijob maximal 17,55€, verlierst dadurch später aber beispielsweise 92,54€, bzw. 74,99€. Man sollte sich also gründlich überlegen, ob man sich als Student, bzw. Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchte. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es natürlich noch andere Altersvorsorgemodelle.

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