Als Werkstudent sammelt man während der Tätigkeit Rentenpunkte, die später für die Berechnung der gesetzlichen Rentenversicherung relevant sind. Dies gilt sowohl für Werkstudenten, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, als auch für solche, die in einer sozialversicherungspflichtigen mini- oder midijob-Tätigkeit arbeiten.
Berechnung der Rentenpunkte
Jeder Rentenpunkt wird aufgrund der Höhe des Bruttoverdienstes und des Rentenversicherungsbeitrags berechnet, der vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt wird. Im Jahr 2021 beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 % des Bruttoverdienstes. Davon zahlt der Arbeitgeber 7,3 % und der Arbeitnehmer 11,3 %. Jeder Rentenpunkt wird auf der Grundlage von 50 % des Beitragssatzes berechnet und entspricht demnach 0,093 % des Bruttoverdienstes.
Bedeutung der Rentenpunkte
Die Höhe der Rente hängt jedoch nicht nur von den gesammelten Rentenpunkten ab, sondern auch von anderen Faktoren wie dem Durchschnittsverdienst während der gesamten Erwerbsphase und dem Alter, in dem man in Rente geht. Es ist wichtig zu beachten, dass Werkstudenten, die in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder mini-/midijob-Tätigkeit arbeiten, auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern zu lassen, um den Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung aufrechtzuerhalten, wenn sie später in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln.
Fazit
Insgesamt sammeln Werkstudenten während ihrer Tätigkeit Rentenpunkte, die später für die Berechnung der gesetzlichen Rente relevant sind. Es ist wichtig, dass Werkstudenten ihre Rentenversicherungsbeiträge pünktlich zahlen, um ihre Rentenansprüche zu sichern.